Ohne Worte:
„Auszug aus der Oberpräsidial-Polizeiverordnung betreffend den Verkehr mit Fahrrädern auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen
Jeder Radfahrer ist verpflichtet, eine auf seinen Namen lautende, von der zuständigen Behörde seines Wohnortes ausgestellte, für die Dauer des Kalenderjahres gültige Radfahrkarte bei sich zu führen. Jeder Radfahrer ist zur gehörigen Vorsicht bei der Leitung seines Fahrrades verpflichtet. Continue reading Radfahrkarte